Joy Buchanan stellt neues Buch auf BBC Radio Merseyside vor

Joy aus der Liverpooler Gemeinde hat als Herausgeberin an einem Buch mit dem Titel „Healing words: Medical poetry and prose“ von Dr. Kebba S. Bojang mitgearbeitet, das Ende 2021 veröffentlicht wurde. Am Montag den 21. März 2022 wird ein Interview mit ihr auf BBC Merseyside ausgestrahlt, in der Sendung „Upfront“ (Ngunan Adamu brings you music and interviews for Merseyside’s black community) um 19 Uhr. Interview ca. 19.30 Uhr.

Brief vom Leiter der Rechts- und Konsularabteilung der deutschen Botschaft in London 22.3.2020

angesichts der ernsten Entwicklung im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus weltweit möchten wir Sie auf folgendes hinweisen:

Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen Reisen weltweit.

Deutschen Staatsangehörigen, die sich auf Reisen befinden, wird empfohlen, an ihren Wohnsitz zurück zu kehren. Der internationale Luft- und Reiseverkehr ist drastisch eingeschränkt. In vielen Ländern herrschen Quarantänemaßnahmen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese Maßnahmen werden laufend verschärft. In Deutschland sollen zur Vermeidung der Verbreitung des Virus so wenig Begegnungen zwischen Menschen stattfinden, wie möglich. Deshalb haben Bars, Clubs, Kneipen, Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Messen, Kinos, Freizeit- und Tierparks, Spielplätze, Sportanlagen, Schwimmbäder sowie Fitness-Studios geschlossen. Reisen zu touristischen Zwecken wie auch Übernachtungen in Hotels und Pensionen zu touristischen Zwecken sind nicht mehr erlaubt. Ebenso sind Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften, u.a. Gottesdienste in Kirchen, Moscheen, Synagogen, Treffen von Vereinen und Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich derzeit verboten. Der Besuch in Krankenhäusern und Pflegeheimen ist nur eingeschränkt möglich. In Deutschland bleiben Supermärkte, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken, Poststellen, Friseure, Reinigungen, Waschsalons, Handwerksbetriebe, Bau- und Gartenbaubedarfsmärkte weiterhin geöffnet. Auch in Großbritannien werden schrittweise beschränkende Maßnahmen ergriffen.

Die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ist ebenfalls beschränkt.

Sie ist nur noch möglich für folgende Personengruppen: – an ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort zurückkehrende Deutsche und andere EU-Bürger sowie britische und Staatsangehörige der Schengen Assoziierten Staaten ihre jeweiligen Familienangehörigen, – an ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort zurückkehrende Drittstaatsangehörige mit langfristigem Aufenthaltstitel (einschließlich nationaler Visa), – Arbeitspendler – Deutsche und andere EU-Bürger sowie britische und Staatsangehörige der Schengen Assoziierten Staaten sowie ihre jeweiligen Familienangehörigen und Drittstaatsangehörige mit sogenannten „essential functions“, darunter fallen: — Gesundheitspersonal und -forscher, Pflegeberufe, — Grenzgänger, Transportpersonal im Warenverkehr und anderen notwendigen Bereichen (zB Air-Crews), — Diplomaten, Mitarbeiter internationaler Organisationen, militärisches Personal, humanitäre Helfer soweit in Ausübung ihrer Funktion, — Transitpassagiere (auch solche, die durch konsularische Hilfe ins Heimatland zurückgeführt werden), — Passagiere, die aufgrund zwingender familiärer Gründe reisen, — Personen, die internationalen Schutz benötigen, oder aus anderen humanitären Gründen. Dies gilt bis zum 15. April 2020. Eine Verlängerung dieses Zeitraums erscheint auf Grund der anhaltenden Ausbreitung der Corona-Epidemie für durchaus wahrscheinlich. Deutsche Staatsbürger, die in dieser schwierigen Lage heimkehren möchten, werden an der deutschen Grenze grundsätzlich nicht zurückgewiesen. Die Visumpflicht für bestimmte Drittstaatsangehörige bleibt unberührt. Es müssen bei Check-in zum Flugzeug bzw. bei Überschreitung der Landesgrenzen Dokumente vorgelegt werden, die das Vorliegen der Voraussetzungen für die Einreise beweisen (z.B. bei Transitreisenden Leihwagen-Mietvertrag, Zugtickets zur Weiterreise in die Heimat, Bescheinigung des Arbeitgebers über den zwingenden Grund Ihrer Reise). Die Bundesregierung hat mehrfach Kontakt zu den Fluggesellschaften aufgenommen, um sicherzustellen, dass die neuen Vorschriften richtig verstanden werden. Personen, bei denen sich im Rahmen der Einreisekontrolle der Verdacht einer Corona-Infektion ergibt, kann die Einreise verweigert werden.

Die Einreise in Transitländer ist nur zum Zwecke der Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland gestattet.

Sie benötigen für die Durchreise z.B. in Frankreich sogenannte Selbstauskünfte, die aus dem Internet heruntergeladen und ausgedruckt werden kann und ausgefüllt mitzuführen ist. Anliegend ein Beispiel für Frankreich: https://allemagneenfrance.diplo.de/blob/2319858/68500e0edc7f359a4b07ebdb188520c5/deu-ausfuellhilfe-publikation-data.pdf Für eine Rückkehr nach Deutschland werden die Bedingungen immer schwieriger. Aber noch gibt es Flug-, Zug- und Fährverbindungen.

Bei Ausfall von Flügen oder anderen Transportmitteln sind Reisende grundsätzlich selbst für die Organisation ihrer Rückreise (ggfs. über ihren Reiseveranstalter oder Ihre Austauschorganisation) zuständig.

Für einige Länder, für die der kommerzielle Reiseverkehr vollständig eingestellt wurde, sind Rückholaktionen geplant. Auch für solche Transporte sind anteilige Kosten durch die Reisenden zu leisten.

Derzeit gibt es weder die Notwendigkeit noch eine Planung, Rückholaktionen von Großbritannien nach Deutschland zu organisieren.

Wenn Sie aus Großbritannien nach Deutschland reisen, kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass Sie aufgrund der zunehmenden Einschränkungen in absehbarer Zeit nicht mehr nach Großbritannien zurückreisen können.

Wenn Sie in Großbritannien studieren, sollten Sie mit Ihrer Universität klären, unter welchen Bedingungen Sie Ihr Studium fortsetzen können, sei es in Großbritannien oder von Deutschland aus. Für ERASMUS-Studierende gibt es folgende Auskünfte:

https://eu.daad.de/service/faq/coronavirus/de/76109-coronavirus-und-erasmus-haeufig-gestellte-fragen-von-gefoerderten-studierende/

Generelle Hinweise zu arbeitsrechtlichen Fragen finden Sie unter:

https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/informationen-corona.html

Hinweise für den Fall der Erkrankung in Großbritannien

Die britische Regierung hat eine ausführliche Webseite mit Verhaltenshinweisen im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie erstellt: https://www.gov.uk/government/topical-events/coronavirus-covid-19-uk-government-response https://www.gov.uk/government/publications/covid-19-stay-at-home-guidance https://www.gov.uk/government/publications/covid-19-guidance-on-social-distancing-and-for-vulnerable-people Wer Husten oder Fieber hat, soll sich selbst und alle anderen Haushaltsmitglieder für 14 Tage isolieren. Wenn die Krankheit so stark ist, dass eine ärztliche Behandlung erforderlich scheint, bitten wir die Hotline des NHS anzurufen. Die Hotline ist unter der Nummer 111 innerhalb des Vereinigten Königreichs von Festnetz und Mobiltelefon erreichbar. Die Hotline ist kostenlos und kann unabhängig davon genutzt werden, ob man beim NHS registriert ist und/oder im Vereinigten Königreich lebt. Weitere Hinweise unter https://111.nhs.uk/ Bitte besuchen Sie bei Verdacht auf Coronavirus/Covid-19 keinen Arzt ohne telefonische Vorankündigung. Bei akuten/ lebensbedrohlichen Erkrankungen bitte immer den Notruf 999 anrufen.

In eigener Sache: Dienstleistungen der Botschaft

Die Deutsche Botschaft London kann aufgrund der aktuellen Lage ihre Dienstleistungen derzeit nur noch für dringende Notfälle anbieten. Wenn ein solcher vorliegt, gehen Sie bitte auf die Webseite und nutzen Sie das dort vorgesehene Kontaktformular für eine Terminvereinbarung. Konsularkunden mit aufschiebbaren Routineanliegen wird im Interesse der eigenen Gesundheit geraten, daheim zu bleiben. Wenn Sie Fragen haben, die weder auf der Homepage noch durch dieses Schreiben beantwortet werden, können Sie sich über

https://uk.diplo.de/uk-de/home-kontakt-channel

oder

rks1.lond@gmail.com

an die Botschaft wenden. Wir werden uns bemühen, Antworten auf Ihre Fragen zu finden. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass die Beantwortung nicht immer sofort erfolgen kann, weil die Botschaft derzeit von Anfragen überschwemmt wird. Die Botschaft hat auch eine Hotline eingerichtet, die 7 Tage pro Woche zwischen 8 und 16 Uhr unter der

Hotline-Rufnummer +44 (0)20 7824 1377

erreichbar ist. Weitere allgemeine Informationen finden Sie unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762 https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise Für Anregungen und Hinweise sind wir dankbar und wünschen Ihnen Glück und robuste Gesundheit. Mit freundlichen Grüßen, Hans-Günter Löffler Leiter der Rechts- und Konsularabteilung, London

Charity-Lauf für Martin Luther 7. Dezember

Wir haben am Samstagmorgen unseren „5k for Luther“ Charity-Lauf erfolgreich absolviert. Er fand im Longford Park als Teil des wöchentlichen Parkruns statt. Alle Läufer sind ins Ziel gekommen, wenn auch unterschiedlich schnell. Wir freuen uns auf eure Sponsorengelder. Eine Sammelbüchse steht ab nächsten Freitag in der Kirche . Liebe Grüße Annett

Silke Otto-Knapp bei der Liverpool Biennial 2018 14. Juli bis 28. Oktober

14. Juli bis 28. Oktober

http://www.biennial.com/2018/exhibition/artists/silke-otto-knapp

Silke Otto-Knapp, Monotones (Figures and Groups), 2016. Image courtesy Mary Boone, New York. Photo: Jeff McLane

Silke Otto-Knapp (b. 1970, Osnabrück, Germany) lives and works in Los Angeles, USA. At the centre of her works is the construct of the stage. Motifs range from choreographed groups of figures, historical stage sets, as well as pared-down landscapes. Otto-Knapp works with watercolour on canvas using a process of removal and accumulation of pigment in order to create spaces where the flatness of the pictorial space intersects with an illusionistic construction of space.

For Liverpool Biennial 2018, Silke Otto-Knapp has been commissioned to produce a new large-scale work for the fourth-floor gallery of Bluecoat. Like a classic frieze, the painting will wrap around the perimeters of the space, combining figures in group formations with abstract panels. The painting will be accompanied by an artist’s book produced in collaboration with Stuart Bertolotti-Bailey, which will be displayed in the historic women’s common room at the Victoria Gallery & Museum.

Recent exhibitions include Midway Contemporary, Minneapolis, USA (2017/18) Regen Projects, Los Angeles, USA (2017); Mary Boone Gallery, New York, USA (2017); greengrassi, London, UK (2016); Hammer Museum, Los Angeles, USA (2016); Art Gallery of Ontario, Toronto, Canada (2015); Migros Museum, Zurich, Switzerland (2014); Camden Arts Centre, London, UK (2014); Kunsthalle Wien, Vienna, Austria (2014); Kunsthal Charlottenborg, Copenhagen, Denmark (2013); Musée National des Beaux-Arts du Québec, Canada (2012); and Tate Britain, London, UK (2011).

Commissioned by Liverpool Biennial

Address

Bluecoat
School Lane
Liverpool
L1 3BX

Open daily 11am–6pm, Free

www.thebluecoat.org.uk

Supported by

Embassy of the Federal Republic of Germany, London
Galerie Buchholz, Cologne / Berlin / New York
Regen Projects, Los Angeles

Neuer Film: Postcards from the 48% mit Frage- & Antwort-Session in Home, Manchester am 7. Juli

Postcards from the 48%

CTBA Directed by David Wilkinson

A documentary film made by and featuring those who voted Remain in the 2016 British EU Referendum vote – the 48% – to show the other 27 EU Member States that it was far from a landslide victory and just why some are fighting to stay part of the EU. Partly shot in Manchester, this is a film of passion and conviction from director David Wilkinson, who also made The First Film about cinematic pioneer Louis le Prince.

Postcards from the 48% goes on general release from Fri 6 Jul.

Event details

We will be joined by director David Wilkinson for a Q&A following the screening on Sat 7 July at 17:50.

Legal Advice Forum Manchester 5.3. 18.30 Uhr

Anmeldung auf Eventbrite

 

Description

Are you an EU/EEA national living in the UK? Worried about your rights and options post-Brexit?

Although the legal status of EU/EEA nationals in the UK will not change until the UK concludes its exit from the European Union, the government has so far refused to guarantee our rights.

Can we take any steps now to safeguard our futures? Join us for an evening of advice about Permanent Residency, Settled Status, Citizenship and how they may apply to you.

Agenda:

6:30PM – Doors, Introduction by Maurizio Rodorigo, INCA UK

6:40PM – Presentation by Victoria Sharkey, Immigration Lawyer

7:00PM – Q&A

Speakers:

Victoria Sharkey

Victoria Sharkey

Level 3 OISC immigration adviser. Victoria has practised immigration law since 1998. Initially with a London based private immigration firm, where she specialised in work permit applications for IT professionals.

She subsequently spent 18 months in India working with several multinational IT firms, moving project workers and their families to the UK, Germany, Belgium and the Netherlands.

What topics will be covered?

What is the proposed “Settled Status” and the permanent residency (PR) document? What paperwork will I need? What will they cost?

What if I was a student / unemployed / out of the country / on maternity leave during my time in the UK? Can I still apply?

Am I eligible for citizenship / naturalisation?

Is this a free event?

There is small charge to attend the event. The charge covers part of the organisation of the event. If you are not able to afford the fee, please contact us. A ticket will be allocated to you.

I’m not an EU/EEA national. Can I still come?

Yes, we are happy for British nationals with good intention of supporting their EU friends to come and attend the evening!

Can I bring my own questions?

Yes, there will be a Q&A session after the talk.

Can I come and complain about how terrible Brexit is?

THIS EVENT WILL NOT BE A POLITICAL FORUM. As upset as we EU/EEA nationals may be by the result of the referendum, this evening is designed to offer legal advice.

Case studies: EU citizens‘ rights in the UK

Andriana is a Greek national who will have been resident in the UK for 10 years on 1 April 2019.

Andriana will continue to have the right to exercise her free movement rights to live and work in the UK up to the point that the UK leaves the EU. As Andriana has been living continuously in the UK for over 5 years (without an absence of more than 2 years after that 5 years), she also immediately qualifies for settled status, subject to suitability checks.

This means she can apply for settled status under the new UK scheme once it is open. Once she has received her status and document she does not need to do anything further after the UK leaves the EU. Andriana will have successfully secured her immigration status in UK law.

It’s ok if Andriana hasn’t immediately applied for settled status. ….