3.3.24 Kultursonntag: „Zeitzeugen“

Sonntag 3.3.24, Kultursonntag zum Thema „Zeitzeugen“

Beginn 17 Uhr 15 (Einlass ab 16 Uhr 45) Dauer: ca. 1 Stunde
Gemeindesaal Deutsche Kirche Liverpool, L7 7BX

Eric Cohen berichted über seine vom Holocaust geprägte Familiengeschichte.

(in English) Freier Eintritt, für alle Interessierten (Spenden willkommen)

Sunday 3/3/24, Culture Sunday „Witnesses“

Start 17:15pm (doors open from 4:45pm) duration: approx 1 hour
Community hall, German Church of Liverpool, L7 7BX

Eric Cohen will speak about his family history shaped by the Holocaust.

(in English) Free for all, open to all (donation to cover costs are welcome)

Liverpooler Adventscafé mit Basar 2022

Wir laden am 26. November herzlich ein zu einem Adventscafé mit Basar in der Deutschen Kirche  – der vermutlich einzige Ort in Liverpool, wo man einen echten handgemachten deutschen Adventskranz bekommen kann, und wie immer mit unserer traditionellen Kuchentheke – von russischem Zupfkuchen bis Schwarzwälder Kirsch!

Adventscafé

Zwischen 14 und 16 Uhr können an Tischen in der Kirche Tee, Kaffee, Glühwein und Kuchen verzehrt werden (Einzelkuchenverkauf wie früher üblich erst ab 15 Uhr 30).

Ab 15 Uhr 45 werden wir dann den Advent mit Advents- und Weihnachtsliedersingen fröhlich einleiten.

Basar und Vorbestellungen

Handgemachte Adventskränze und Tannengrün zum Selberbasteln, Weihnachtsdekorationen und Adventskekse können vorbestellt und während des Adventscafés bis 15:30 Uhr abgeholt werden. Bestellformular (Abgabeschluß 18.11.)

Es wird dieses Jahr auch wieder Advents- und Weihnachtsartikel im freien Verkauf geben.

Liverpooler Laternenumzug 2022

Wir treffen uns am 12. November vor der Deutschen Kirche und werden dort um 17 Uhr singend zu unserer gewohnten Runde zu den Falkner Square Gardens aufbrechen.

Danach laden wir zu Glühwein, Brezeln und Berliner für Groß und Klein ein.

Bitte bringt passend Kleingeld mit.

  • Berliner £1
  • Bretzel £1
  • Glühwein (Alkohol) £3
  • Glühwein (Kinder) £1

Achtung: In der Zeit vom 31.10.-13.11 findet in den Straßen um die Kirche herum Dreharbeiten statt, d.h. umliegende Straßen sind teilweise für den Verkehr gesperrt. Man kann also nicht direkt an der Kirche parken. Es soll einen Ausweichparkplatz geben, ansonsten müßte in der etwas weiteren Umgebung geparkt werden. Wenn wir genaueres dazu wissen, werden wir es bekanntgeben.

Joy Buchanan stellt neues Buch auf BBC Radio Merseyside vor

Joy aus der Liverpooler Gemeinde hat als Herausgeberin an einem Buch mit dem Titel „Healing words: Medical poetry and prose“ von Dr. Kebba S. Bojang mitgearbeitet, das Ende 2021 veröffentlicht wurde. Am Montag den 21. März 2022 wird ein Interview mit ihr auf BBC Merseyside ausgestrahlt, in der Sendung „Upfront“ (Ngunan Adamu brings you music and interviews for Merseyside’s black community) um 19 Uhr. Interview ca. 19.30 Uhr.

Brief vom Leiter der Rechts- und Konsularabteilung der deutschen Botschaft in London 22.3.2020

angesichts der ernsten Entwicklung im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus weltweit möchten wir Sie auf folgendes hinweisen:

Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen Reisen weltweit.

Deutschen Staatsangehörigen, die sich auf Reisen befinden, wird empfohlen, an ihren Wohnsitz zurück zu kehren. Der internationale Luft- und Reiseverkehr ist drastisch eingeschränkt. In vielen Ländern herrschen Quarantänemaßnahmen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese Maßnahmen werden laufend verschärft. In Deutschland sollen zur Vermeidung der Verbreitung des Virus so wenig Begegnungen zwischen Menschen stattfinden, wie möglich. Deshalb haben Bars, Clubs, Kneipen, Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Messen, Kinos, Freizeit- und Tierparks, Spielplätze, Sportanlagen, Schwimmbäder sowie Fitness-Studios geschlossen. Reisen zu touristischen Zwecken wie auch Übernachtungen in Hotels und Pensionen zu touristischen Zwecken sind nicht mehr erlaubt. Ebenso sind Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften, u.a. Gottesdienste in Kirchen, Moscheen, Synagogen, Treffen von Vereinen und Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich derzeit verboten. Der Besuch in Krankenhäusern und Pflegeheimen ist nur eingeschränkt möglich. In Deutschland bleiben Supermärkte, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken, Poststellen, Friseure, Reinigungen, Waschsalons, Handwerksbetriebe, Bau- und Gartenbaubedarfsmärkte weiterhin geöffnet. Auch in Großbritannien werden schrittweise beschränkende Maßnahmen ergriffen.

Die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ist ebenfalls beschränkt.

Sie ist nur noch möglich für folgende Personengruppen: – an ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort zurückkehrende Deutsche und andere EU-Bürger sowie britische und Staatsangehörige der Schengen Assoziierten Staaten ihre jeweiligen Familienangehörigen, – an ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort zurückkehrende Drittstaatsangehörige mit langfristigem Aufenthaltstitel (einschließlich nationaler Visa), – Arbeitspendler – Deutsche und andere EU-Bürger sowie britische und Staatsangehörige der Schengen Assoziierten Staaten sowie ihre jeweiligen Familienangehörigen und Drittstaatsangehörige mit sogenannten „essential functions“, darunter fallen: — Gesundheitspersonal und -forscher, Pflegeberufe, — Grenzgänger, Transportpersonal im Warenverkehr und anderen notwendigen Bereichen (zB Air-Crews), — Diplomaten, Mitarbeiter internationaler Organisationen, militärisches Personal, humanitäre Helfer soweit in Ausübung ihrer Funktion, — Transitpassagiere (auch solche, die durch konsularische Hilfe ins Heimatland zurückgeführt werden), — Passagiere, die aufgrund zwingender familiärer Gründe reisen, — Personen, die internationalen Schutz benötigen, oder aus anderen humanitären Gründen. Dies gilt bis zum 15. April 2020. Eine Verlängerung dieses Zeitraums erscheint auf Grund der anhaltenden Ausbreitung der Corona-Epidemie für durchaus wahrscheinlich. Deutsche Staatsbürger, die in dieser schwierigen Lage heimkehren möchten, werden an der deutschen Grenze grundsätzlich nicht zurückgewiesen. Die Visumpflicht für bestimmte Drittstaatsangehörige bleibt unberührt. Es müssen bei Check-in zum Flugzeug bzw. bei Überschreitung der Landesgrenzen Dokumente vorgelegt werden, die das Vorliegen der Voraussetzungen für die Einreise beweisen (z.B. bei Transitreisenden Leihwagen-Mietvertrag, Zugtickets zur Weiterreise in die Heimat, Bescheinigung des Arbeitgebers über den zwingenden Grund Ihrer Reise). Die Bundesregierung hat mehrfach Kontakt zu den Fluggesellschaften aufgenommen, um sicherzustellen, dass die neuen Vorschriften richtig verstanden werden. Personen, bei denen sich im Rahmen der Einreisekontrolle der Verdacht einer Corona-Infektion ergibt, kann die Einreise verweigert werden.

Die Einreise in Transitländer ist nur zum Zwecke der Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland gestattet.

Sie benötigen für die Durchreise z.B. in Frankreich sogenannte Selbstauskünfte, die aus dem Internet heruntergeladen und ausgedruckt werden kann und ausgefüllt mitzuführen ist. Anliegend ein Beispiel für Frankreich: https://allemagneenfrance.diplo.de/blob/2319858/68500e0edc7f359a4b07ebdb188520c5/deu-ausfuellhilfe-publikation-data.pdf Für eine Rückkehr nach Deutschland werden die Bedingungen immer schwieriger. Aber noch gibt es Flug-, Zug- und Fährverbindungen.

Bei Ausfall von Flügen oder anderen Transportmitteln sind Reisende grundsätzlich selbst für die Organisation ihrer Rückreise (ggfs. über ihren Reiseveranstalter oder Ihre Austauschorganisation) zuständig.

Für einige Länder, für die der kommerzielle Reiseverkehr vollständig eingestellt wurde, sind Rückholaktionen geplant. Auch für solche Transporte sind anteilige Kosten durch die Reisenden zu leisten.

Derzeit gibt es weder die Notwendigkeit noch eine Planung, Rückholaktionen von Großbritannien nach Deutschland zu organisieren.

Wenn Sie aus Großbritannien nach Deutschland reisen, kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass Sie aufgrund der zunehmenden Einschränkungen in absehbarer Zeit nicht mehr nach Großbritannien zurückreisen können.

Wenn Sie in Großbritannien studieren, sollten Sie mit Ihrer Universität klären, unter welchen Bedingungen Sie Ihr Studium fortsetzen können, sei es in Großbritannien oder von Deutschland aus. Für ERASMUS-Studierende gibt es folgende Auskünfte:

https://eu.daad.de/service/faq/coronavirus/de/76109-coronavirus-und-erasmus-haeufig-gestellte-fragen-von-gefoerderten-studierende/

Generelle Hinweise zu arbeitsrechtlichen Fragen finden Sie unter:

https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/informationen-corona.html

Hinweise für den Fall der Erkrankung in Großbritannien

Die britische Regierung hat eine ausführliche Webseite mit Verhaltenshinweisen im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie erstellt: https://www.gov.uk/government/topical-events/coronavirus-covid-19-uk-government-response https://www.gov.uk/government/publications/covid-19-stay-at-home-guidance https://www.gov.uk/government/publications/covid-19-guidance-on-social-distancing-and-for-vulnerable-people Wer Husten oder Fieber hat, soll sich selbst und alle anderen Haushaltsmitglieder für 14 Tage isolieren. Wenn die Krankheit so stark ist, dass eine ärztliche Behandlung erforderlich scheint, bitten wir die Hotline des NHS anzurufen. Die Hotline ist unter der Nummer 111 innerhalb des Vereinigten Königreichs von Festnetz und Mobiltelefon erreichbar. Die Hotline ist kostenlos und kann unabhängig davon genutzt werden, ob man beim NHS registriert ist und/oder im Vereinigten Königreich lebt. Weitere Hinweise unter https://111.nhs.uk/ Bitte besuchen Sie bei Verdacht auf Coronavirus/Covid-19 keinen Arzt ohne telefonische Vorankündigung. Bei akuten/ lebensbedrohlichen Erkrankungen bitte immer den Notruf 999 anrufen.

In eigener Sache: Dienstleistungen der Botschaft

Die Deutsche Botschaft London kann aufgrund der aktuellen Lage ihre Dienstleistungen derzeit nur noch für dringende Notfälle anbieten. Wenn ein solcher vorliegt, gehen Sie bitte auf die Webseite und nutzen Sie das dort vorgesehene Kontaktformular für eine Terminvereinbarung. Konsularkunden mit aufschiebbaren Routineanliegen wird im Interesse der eigenen Gesundheit geraten, daheim zu bleiben. Wenn Sie Fragen haben, die weder auf der Homepage noch durch dieses Schreiben beantwortet werden, können Sie sich über

https://uk.diplo.de/uk-de/home-kontakt-channel

oder

rks1.lond@gmail.com

an die Botschaft wenden. Wir werden uns bemühen, Antworten auf Ihre Fragen zu finden. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass die Beantwortung nicht immer sofort erfolgen kann, weil die Botschaft derzeit von Anfragen überschwemmt wird. Die Botschaft hat auch eine Hotline eingerichtet, die 7 Tage pro Woche zwischen 8 und 16 Uhr unter der

Hotline-Rufnummer +44 (0)20 7824 1377

erreichbar ist. Weitere allgemeine Informationen finden Sie unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762 https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise Für Anregungen und Hinweise sind wir dankbar und wünschen Ihnen Glück und robuste Gesundheit. Mit freundlichen Grüßen, Hans-Günter Löffler Leiter der Rechts- und Konsularabteilung, London

Gruppenbild mit EU-Bürgern in Liverpool mit the3million

the3million invites you to a group photo in our beautiful city to send a message of love for Liverpool from all EU citizens & their friends

About this Event

We have come from many places around the world but Liverpool is the city we call home.

Join the3million for a group picture to immortalise our belonging to the community, using the Liver Building as an iconic background to our message of love for the city.

While we represent EU citizens in the UK, we welcome all at our events. Please no flags for the group picture.

The thinking behind THIS IS OUR HOME:

There is a different sense of belonging when you consciously integrate into a new community, because it’s a choice you make based on love and a set of values you embrace.

Brexit has been painful for many of us, EU citizens in the UK, because this love and these values have been shaken and undermined by the politics of division and hatred.

THIS IS OUR HOME is a message of love for the city and the country we live in.

It’s also a political message to those who see us as an economic commodity or a number in the Home Office migration statistics. EU citizens are at home, no less no more than those who were born here. The place you were born is irrelevant in today’s world.

A picture speaks a thousand words. in 2018, the picture of a crowd of EU citizens and their British friends in front of Westminster with the white letters THIS IS OUR HOME has become the iconic picture of the fight of EU citizens to protect their rights.

We now want to replicate this picture in Liverpool, so we can share the love in the rest of the UK.

This event is part of a UK-wide campaign. Find out more about it at https://thisisourhome.uk

Instructions:

Join us on 17 March at 12:45 to 1:15PM for a photo-op opposite the Liver Building . Look for the3million flag. The picture is scheduled for 1PM so please arrive promptly at 12:45PM

We will stand in this iconic location, holding the letters THIS IS OUR HOME, in presence of photographers, local press and media.

You will be free from 1.15pm but feel free to stay on and speak to the team.

We are also organising a Eurocafe for EU citizens and their British Friends at 5.30PM. More information and tickets:

https://www.eventbrite.co.uk/e/this-is-our-home-liverpool-group-picture-with-eu-citizens-their-friends-tickets-97297360023?utm-medium=discovery&utm-campaign=social&utm-content=attendeeshare&aff=escb&utm-source=cp&utm-term=listing

Umfrage unter EU-Bürgern in Großbritannien … noch bis zum 20. Dezember

Die University of Northumbria führt eine Umfrage unter EU-Ausländern durch.

Link here …

https://northumbria.onlinesurveys.ac.uk/settled-status-survey?fbclid=IwAR3s3GrtyKZ7cA_jdjPcIhxHTcX5evyPWXqi-R63K32srFDAIVGnxZvToKU

The person behind this project is Prof Tanja Bueltmann, who has been an outspoken critic of Brexit.  She is also very prolific on Twitter.

Der digitale Adventskalender

In diesem Jahr geht es um das Thema „Heimat“ – und es wird spannend, informativ, nachdenklich und auch unterhaltsam. Lassen Sie sich überraschen!

Abonnieren Sie unsere Adventskalendermail!
Per E-Mail öffnen wir für Sie vom 1. bis zum 24. Dezember täglich ein digitales Türchen. Und unter allen Abonnentinnen und Abonnenten der Adventskalendermail verlosen wir zusätzlich eine Urlaubsreise in eine besondere Heimat! Wohin es geht? Das erfahren Sie am 24.12.!

https://adventskalender.evangelisch.de/

Brexit-Informationsabend mit der Deutschen Botschaft 10. Oktober und Bericht von einer ähnlichen Veranstaltung in Liverpool

JETZT BEI EVENTBRITE ANMELDEN

Bitte vormerken.
Am Mittwoch den 10. Oktober soll ein Informationsabend mit Hans-Günter Löffler stattfinden, dem Leiter der Abteilung Rechts- und Konsularwesen der Deutschen Botschaft in London. Es soll um Fragen rund um Brexit gehen. Eine ähnliche Veranstaltung fand bereits in Liverpool statt. Wir werden eine Anmeldung über Eventbrite einrichten.

Veranstaltungsort: Martin-Luther-Kirche in Stretford, Manchester

Bericht von einer ähnlichen Veranstaltung in Liverpool

Info-Abend Brexit am 14. Juni 2018

Inzwischen weiß wohl jeder, dass Großbritannien die Europäische Union (EU) im nächsten Jahr verlassen wird. Über fast alle weiteren Details ist aber, anderthalb Jahre nach der Entscheidung der Briten für den Brexit, immer noch wenig bekannt, weil die Rechtsgrundlagen noch nicht fixiert sind. Zur Situation von Deutschen und anderen EU-Bürgern in Großbritannien nach dem Brexit organisierte die Gemeinde auf Anregung von Herrn Hans-Günter Löffler von der Deutschen Botschaft in London eine Informationsveranstaltung. Gleich zu Anfang erklärte Herr Löffler, dass er zwar keine verbindliche juristische Beratung durchführen könne, sich jedoch bemühen werde, das legitime Informationsbedürfnis der Anwesenden gern durch Darstellung seines Verständnisses der Pläne des Home Office in deutscher Sprache zu befriedigen.

Am 14. Juni 2018 ist der Gemeindesaal bis auf den letzten Platz gefüllt und im Vorraum müssen zusätzliche Stühle aufgestellt werden. Viele, die gekommen sind, sind verunsichert, machen sich Sorgen über ihren Status nach dem 30. März 2019, einige sind deutlich verärgert. Wie soll man angesichts der jeden Tag deutlicher erkennbaren Uneinigkeit innerhalb der britischen Regierung über den Ausgang der langsam voranschreitenden Verhandlungen auch nur spekulieren? Gleichzeitig schüren die jüngsten Ereignisse des Windrush-Skandals Ängste vor plötzlich nicht mehr unmöglich erscheinenden Horror-Szenarien.

Herr Löffler erklärt hierzu zunächst, dass sich Grundzüge des zukünftigen Status von EU-Bürgern aufgrund der Ergebnisse der Vorverhandlungen durchaus auch heute schon erkennen lassen:

  • Die hier lebenden EU-Bürger müssen ab dem Austritt Großbritanniens aus der EU den sogenannten ‚settled status‘ beantragen. Dies soll ab dem 30. März 2019 möglich sein. Die Kosten sollen sich nach Auskunft des Home Office auf 65 Pfund belaufen, und der Antrag soll sich im Wesentlichen auf die Feststellung der Identität als EU-Bürger, das Erfordernis von mindestens 5 Jahren Ansässigkeit im Vereinigten Königreich und mögliche Sicherheitsrisiken beschränken und deshalb hoffentlich recht zügig über die Bühne gehen.
  • Es ist geplant, dass die Bewerbung um ‚settled status‘ grundsätzlich per Internet stattfinden soll, entweder per Smartphone-App durch ein Android-Gerät oder online am PC, eventuell mit Hilfe von Angestellten in den Stadtbibliotheken. Antragssteller, die eine Antragstellung per Post bevorzugen, müssen das Original ihres Personalausweises oder Reisepasses an das Home Office übersenden, welches diese Papiere so lange behält wie es notwendig erscheint.

Hierzu macht Herr Löffler klar, dass die EU in den Brexit-Verhandlungen mit dem britischen Home Office u. a. mehr Bürgernähe einfordert, also z. B., dass auch EU-Bürger im Rentenalter adäquate Unterstützung bei der Bewerbung auf den ‚settled status‘ bekommen.

  • Nach Eingang der Bewerbung wird anhand eines Abgleichs mit britischen Datenbanken (Steuerbehörde HMRC, Arbeitsbehörde  und National Police Computer) überprüft, ob sich ein lückenloser Aufenthalt in Großbritannien in den vergangenen 5 Jahren feststellen lässt, sowie, ob der Antragsteller Straftaten begangen hat. EU-Bürger, die einen weniger als fünfjährigen Aufenthalt nachweisen können, erhalten den ‚pre-settled status‘.
  • Der ‚settled status‘ entspricht einer unbegrenzten Aufenthaltsgenehmigung („indefinite leave to remain“), die zusätzlich einige Sonderrechte von EU-Bürgern weiterhin umfasst. Hier ist z. B. das Recht auf Familiennachzugs zu nennen, welches für EU-Bürger sogar großzügiger ist als für britische Staatsbürger.
  • Der ‚settled status‘ kann allerdings unter bestimmten Bedingungen verloren gehen, z. B. wenn man das Land für mehr als 5 Jahre verlässt.

Für EU-Bürger, die sich um britische Staatsangehörigkeit bewerben wollen, ändert sich durch den Brexit nichts am Bewerbungsprozess, wohl aber bezüglich der Aussicht auf eine doppelte deutsch-britische Staatsbürgerschaft.

  • Hierzu ist zunächst auch weiterhin eine Bewerbung um permanent residency (PR)’ erforderlich. Das ist ein umfangreicherer Prozess als die Bewerbung um ‚settled status‘.
  • Wer schon viele Jahre in England lebt, muss aber nicht unbedingt die letzten 5 Jahre als Grundlage für die Bewerbung benutzen, denn PR lässt sich auch zurückdatieren. Wem PR rückwirkend anerkannt wird, für den entfällt die ansonsten obligatorische 12 Monate Wartezeit zwischen Anerkennung des PR und der Möglichkeit, sich um britische Staatsangehörigkeit zu bewerben. Jedoch muss er während der relevanten 5 Jahre krankenversichert gewesen sein (Comprehensive Sickness Insurance).
  • Wer diese Voraussetzung nicht erfüllt, kann zunächst den ‚settled status‘ erwerben, der keine Krankenversicherung voraussetzt, und sich ein Jahr nach Gewährung des ‚settled status‘ um die britische Staatsangehörigkeit bemühen. Vor Beantragung der britischen Staatsangehörigkeit muss er aber nach gegenwärtiger Rechtslage, weil Großbritannien kein EU-Staat mehr sein wird, beim Bundesverwaltungsamt eine Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen und erhalten, sonst würde die deutsche Staatsangehörigkeit mit Erhalt der britischen automatisch erlöschen.
  • Sofern die Vereidigung als britischer Staatsbürger vor dem 29. März 2019 erfolgt, benötigt keine Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit.

Gut zweieinhalb Stunden erklärt Herr Löffler komplizierte juristische Zusammenhänge mit anschaulichen Beispielen, erzählt mit viel Humor, wie sich alle Seiten um bürgerfreundliche Verfahren bemühen und antwortet vor allem geduldig auf viele, teilweise sehr spezielle Fragen. Man kann davon ausgehen, dass viele nach dieser Veranstaltung besser informiert und hoffentlich weniger pessimistisch auf das Brexit-Datum blicken. Für die gelungene Veranstaltung erhielt Herr Löffler zum Dank langanhaltenden Applaus. Er hat zwei weitere Info-Termine in Manchester (10. Oktober 2018) und Liverpool (11. Oktober 2018) angekündigt, da bis dann hoffentlich weitere Informationen bekannt sein werden.

 

Johanna Burke, Dorothea Ross, Ivo Siekmann