Brexit-Informationsabend mit der Deutschen Botschaft 10. Oktober und Bericht von einer ähnlichen Veranstaltung in Liverpool

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Am Mittwoch den 10. Oktober soll ein Informationsabend mit Hans-Günter Löffler stattfinden, dem Leiter der Abteilung Rechts- und Konsularwesen der Deutschen Botschaft in London. Es soll um Fragen rund um Brexit gehen. Eine ähnliche Veranstaltung fand bereits in Liverpool statt. Wir werden eine Anmeldung über Eventbrite einrichten.

Veranstaltungsort: Martin-Luther-Kirche in Stretford, Manchester

Bericht von einer ähnlichen Veranstaltung in Liverpool

Info-Abend Brexit am 14. Juni 2018

Inzwischen weiß wohl jeder, dass Großbritannien die Europäische Union (EU) im nächsten Jahr verlassen wird. Über fast alle weiteren Details ist aber, anderthalb Jahre nach der Entscheidung der Briten für den Brexit, immer noch wenig bekannt, weil die Rechtsgrundlagen noch nicht fixiert sind. Zur Situation von Deutschen und anderen EU-Bürgern in Großbritannien nach dem Brexit organisierte die Gemeinde auf Anregung von Herrn Hans-Günter Löffler von der Deutschen Botschaft in London eine Informationsveranstaltung. Gleich zu Anfang erklärte Herr Löffler, dass er zwar keine verbindliche juristische Beratung durchführen könne, sich jedoch bemühen werde, das legitime Informationsbedürfnis der Anwesenden gern durch Darstellung seines Verständnisses der Pläne des Home Office in deutscher Sprache zu befriedigen.

Am 14. Juni 2018 ist der Gemeindesaal bis auf den letzten Platz gefüllt und im Vorraum müssen zusätzliche Stühle aufgestellt werden. Viele, die gekommen sind, sind verunsichert, machen sich Sorgen über ihren Status nach dem 30. März 2019, einige sind deutlich verärgert. Wie soll man angesichts der jeden Tag deutlicher erkennbaren Uneinigkeit innerhalb der britischen Regierung über den Ausgang der langsam voranschreitenden Verhandlungen auch nur spekulieren? Gleichzeitig schüren die jüngsten Ereignisse des Windrush-Skandals Ängste vor plötzlich nicht mehr unmöglich erscheinenden Horror-Szenarien.

Herr Löffler erklärt hierzu zunächst, dass sich Grundzüge des zukünftigen Status von EU-Bürgern aufgrund der Ergebnisse der Vorverhandlungen durchaus auch heute schon erkennen lassen:

  • Die hier lebenden EU-Bürger müssen ab dem Austritt Großbritanniens aus der EU den sogenannten ‚settled status‘ beantragen. Dies soll ab dem 30. März 2019 möglich sein. Die Kosten sollen sich nach Auskunft des Home Office auf 65 Pfund belaufen, und der Antrag soll sich im Wesentlichen auf die Feststellung der Identität als EU-Bürger, das Erfordernis von mindestens 5 Jahren Ansässigkeit im Vereinigten Königreich und mögliche Sicherheitsrisiken beschränken und deshalb hoffentlich recht zügig über die Bühne gehen.
  • Es ist geplant, dass die Bewerbung um ‚settled status‘ grundsätzlich per Internet stattfinden soll, entweder per Smartphone-App durch ein Android-Gerät oder online am PC, eventuell mit Hilfe von Angestellten in den Stadtbibliotheken. Antragssteller, die eine Antragstellung per Post bevorzugen, müssen das Original ihres Personalausweises oder Reisepasses an das Home Office übersenden, welches diese Papiere so lange behält wie es notwendig erscheint.

Hierzu macht Herr Löffler klar, dass die EU in den Brexit-Verhandlungen mit dem britischen Home Office u. a. mehr Bürgernähe einfordert, also z. B., dass auch EU-Bürger im Rentenalter adäquate Unterstützung bei der Bewerbung auf den ‚settled status‘ bekommen.

  • Nach Eingang der Bewerbung wird anhand eines Abgleichs mit britischen Datenbanken (Steuerbehörde HMRC, Arbeitsbehörde  und National Police Computer) überprüft, ob sich ein lückenloser Aufenthalt in Großbritannien in den vergangenen 5 Jahren feststellen lässt, sowie, ob der Antragsteller Straftaten begangen hat. EU-Bürger, die einen weniger als fünfjährigen Aufenthalt nachweisen können, erhalten den ‚pre-settled status‘.
  • Der ‚settled status‘ entspricht einer unbegrenzten Aufenthaltsgenehmigung („indefinite leave to remain“), die zusätzlich einige Sonderrechte von EU-Bürgern weiterhin umfasst. Hier ist z. B. das Recht auf Familiennachzugs zu nennen, welches für EU-Bürger sogar großzügiger ist als für britische Staatsbürger.
  • Der ‚settled status‘ kann allerdings unter bestimmten Bedingungen verloren gehen, z. B. wenn man das Land für mehr als 5 Jahre verlässt.

Für EU-Bürger, die sich um britische Staatsangehörigkeit bewerben wollen, ändert sich durch den Brexit nichts am Bewerbungsprozess, wohl aber bezüglich der Aussicht auf eine doppelte deutsch-britische Staatsbürgerschaft.

  • Hierzu ist zunächst auch weiterhin eine Bewerbung um permanent residency (PR)’ erforderlich. Das ist ein umfangreicherer Prozess als die Bewerbung um ‚settled status‘.
  • Wer schon viele Jahre in England lebt, muss aber nicht unbedingt die letzten 5 Jahre als Grundlage für die Bewerbung benutzen, denn PR lässt sich auch zurückdatieren. Wem PR rückwirkend anerkannt wird, für den entfällt die ansonsten obligatorische 12 Monate Wartezeit zwischen Anerkennung des PR und der Möglichkeit, sich um britische Staatsangehörigkeit zu bewerben. Jedoch muss er während der relevanten 5 Jahre krankenversichert gewesen sein (Comprehensive Sickness Insurance).
  • Wer diese Voraussetzung nicht erfüllt, kann zunächst den ‚settled status‘ erwerben, der keine Krankenversicherung voraussetzt, und sich ein Jahr nach Gewährung des ‚settled status‘ um die britische Staatsangehörigkeit bemühen. Vor Beantragung der britischen Staatsangehörigkeit muss er aber nach gegenwärtiger Rechtslage, weil Großbritannien kein EU-Staat mehr sein wird, beim Bundesverwaltungsamt eine Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen und erhalten, sonst würde die deutsche Staatsangehörigkeit mit Erhalt der britischen automatisch erlöschen.
  • Sofern die Vereidigung als britischer Staatsbürger vor dem 29. März 2019 erfolgt, benötigt keine Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit.

Gut zweieinhalb Stunden erklärt Herr Löffler komplizierte juristische Zusammenhänge mit anschaulichen Beispielen, erzählt mit viel Humor, wie sich alle Seiten um bürgerfreundliche Verfahren bemühen und antwortet vor allem geduldig auf viele, teilweise sehr spezielle Fragen. Man kann davon ausgehen, dass viele nach dieser Veranstaltung besser informiert und hoffentlich weniger pessimistisch auf das Brexit-Datum blicken. Für die gelungene Veranstaltung erhielt Herr Löffler zum Dank langanhaltenden Applaus. Er hat zwei weitere Info-Termine in Manchester (10. Oktober 2018) und Liverpool (11. Oktober 2018) angekündigt, da bis dann hoffentlich weitere Informationen bekannt sein werden.

 

Johanna Burke, Dorothea Ross, Ivo Siekmann