angesichts der ernsten Entwicklung im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus weltweit möchten wir Sie auf folgendes hinweisen:
Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen Reisen weltweit.
Deutschen Staatsangehörigen, die sich auf Reisen befinden, wird empfohlen, an ihren Wohnsitz zurück zu kehren.
Der internationale Luft- und Reiseverkehr ist drastisch eingeschränkt. In vielen Ländern herrschen Quarantänemaßnahmen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese Maßnahmen werden laufend verschärft.
In Deutschland sollen zur Vermeidung der Verbreitung des Virus so wenig Begegnungen zwischen Menschen stattfinden, wie möglich. Deshalb haben Bars, Clubs, Kneipen, Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Messen, Kinos, Freizeit- und Tierparks, Spielplätze, Sportanlagen, Schwimmbäder sowie Fitness-Studios geschlossen. Reisen zu touristischen Zwecken wie auch Übernachtungen in Hotels und Pensionen zu touristischen Zwecken sind nicht mehr erlaubt. Ebenso sind Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften, u.a. Gottesdienste in Kirchen, Moscheen, Synagogen, Treffen von Vereinen und Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich derzeit verboten. Der Besuch in Krankenhäusern und Pflegeheimen ist nur eingeschränkt möglich.
In Deutschland bleiben Supermärkte, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken, Poststellen, Friseure, Reinigungen, Waschsalons, Handwerksbetriebe, Bau- und Gartenbaubedarfsmärkte weiterhin geöffnet.
Auch in Großbritannien werden schrittweise beschränkende Maßnahmen ergriffen.
Die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ist ebenfalls beschränkt.
Sie ist nur noch möglich für folgende Personengruppen: – an ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort zurückkehrende Deutsche und andere EU-Bürger sowie britische und Staatsangehörige der Schengen Assoziierten Staaten ihre jeweiligen Familienangehörigen, – an ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort zurückkehrende Drittstaatsangehörige mit langfristigem Aufenthaltstitel (einschließlich nationaler Visa), – Arbeitspendler – Deutsche und andere EU-Bürger sowie britische und Staatsangehörige der Schengen Assoziierten Staaten sowie ihre jeweiligen Familienangehörigen und Drittstaatsangehörige mit sogenannten „essential functions“, darunter fallen: — Gesundheitspersonal und -forscher, Pflegeberufe, — Grenzgänger, Transportpersonal im Warenverkehr und anderen notwendigen Bereichen (zB Air-Crews), — Diplomaten, Mitarbeiter internationaler Organisationen, militärisches Personal, humanitäre Helfer soweit in Ausübung ihrer Funktion, — Transitpassagiere (auch solche, die durch konsularische Hilfe ins Heimatland zurückgeführt werden), — Passagiere, die aufgrund zwingender familiärer Gründe reisen, — Personen, die internationalen Schutz benötigen, oder aus anderen humanitären Gründen. Dies gilt bis zum 15. April 2020. Eine Verlängerung dieses Zeitraums erscheint auf Grund der anhaltenden Ausbreitung der Corona-Epidemie für durchaus wahrscheinlich. Deutsche Staatsbürger, die in dieser schwierigen Lage heimkehren möchten, werden an der deutschen Grenze grundsätzlich nicht zurückgewiesen. Die Visumpflicht für bestimmte Drittstaatsangehörige bleibt unberührt. Es müssen bei Check-in zum Flugzeug bzw. bei Überschreitung der Landesgrenzen Dokumente vorgelegt werden, die das Vorliegen der Voraussetzungen für die Einreise beweisen (z.B. bei Transitreisenden Leihwagen-Mietvertrag, Zugtickets zur Weiterreise in die Heimat, Bescheinigung des Arbeitgebers über den zwingenden Grund Ihrer Reise). Die Bundesregierung hat mehrfach Kontakt zu den Fluggesellschaften aufgenommen, um sicherzustellen, dass die neuen Vorschriften richtig verstanden werden. Personen, bei denen sich im Rahmen der Einreisekontrolle der Verdacht einer Corona-Infektion ergibt, kann die Einreise verweigert werden.
Die Einreise in Transitländer ist nur zum Zwecke der Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland gestattet.
Sie benötigen für die Durchreise z.B. in Frankreich sogenannte Selbstauskünfte, die aus dem Internet heruntergeladen und ausgedruckt werden kann und ausgefüllt mitzuführen ist. Anliegend ein Beispiel für Frankreich:
https://allemagneenfrance.diplo.de/blob/2319858/68500e0edc7f359a4b07ebdb188520c5/deu-ausfuellhilfe-publikation-data.pdf
Für eine Rückkehr nach Deutschland werden die Bedingungen immer schwieriger. Aber noch gibt es Flug-, Zug- und Fährverbindungen.
Bei Ausfall von Flügen oder anderen Transportmitteln sind Reisende grundsätzlich selbst für die Organisation ihrer Rückreise (ggfs. über ihren Reiseveranstalter oder Ihre Austauschorganisation) zuständig.
Für einige Länder, für die der kommerzielle Reiseverkehr vollständig eingestellt wurde, sind Rückholaktionen geplant. Auch für solche Transporte sind anteilige Kosten durch die Reisenden zu leisten.
Derzeit gibt es weder die Notwendigkeit noch eine Planung, Rückholaktionen von Großbritannien nach Deutschland zu organisieren.
Wenn Sie aus Großbritannien nach Deutschland reisen, kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass Sie aufgrund der zunehmenden Einschränkungen in absehbarer Zeit nicht mehr nach Großbritannien zurückreisen können.
Wenn Sie in Großbritannien studieren, sollten Sie mit Ihrer Universität klären, unter welchen Bedingungen Sie Ihr Studium fortsetzen können, sei es in Großbritannien oder von Deutschland aus. Für ERASMUS-Studierende gibt es folgende Auskünfte:
https://eu.daad.de/service/faq/coronavirus/de/76109-coronavirus-und-erasmus-haeufig-gestellte-fragen-von-gefoerderten-studierende/
Generelle Hinweise zu arbeitsrechtlichen Fragen finden Sie unter:
https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/informationen-corona.html
Hinweise für den Fall der Erkrankung in Großbritannien
Die britische Regierung hat eine ausführliche Webseite mit Verhaltenshinweisen im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie erstellt:
https://www.gov.uk/government/topical-events/coronavirus-covid-19-uk-government-response
https://www.gov.uk/government/publications/covid-19-stay-at-home-guidance
https://www.gov.uk/government/publications/covid-19-guidance-on-social-distancing-and-for-vulnerable-people
Wer Husten oder Fieber hat, soll sich selbst und alle anderen Haushaltsmitglieder für 14 Tage isolieren.
Wenn die Krankheit so stark ist, dass eine ärztliche Behandlung erforderlich scheint, bitten wir die Hotline des NHS anzurufen. Die Hotline ist unter der Nummer 111 innerhalb des Vereinigten Königreichs von Festnetz und Mobiltelefon erreichbar. Die Hotline ist kostenlos und kann unabhängig davon genutzt werden, ob man beim NHS registriert ist und/oder im Vereinigten Königreich lebt. Weitere Hinweise unter https://111.nhs.uk/
Bitte besuchen Sie bei Verdacht auf Coronavirus/Covid-19 keinen Arzt ohne telefonische Vorankündigung.
Bei akuten/ lebensbedrohlichen Erkrankungen bitte immer den Notruf 999 anrufen.
In eigener Sache: Dienstleistungen der Botschaft
Die Deutsche Botschaft London kann aufgrund der aktuellen Lage ihre Dienstleistungen derzeit nur noch für dringende Notfälle anbieten. Wenn ein solcher vorliegt, gehen Sie bitte auf die Webseite und nutzen Sie das dort vorgesehene Kontaktformular für eine Terminvereinbarung.
Konsularkunden mit aufschiebbaren Routineanliegen wird im Interesse der eigenen Gesundheit geraten, daheim zu bleiben.
Wenn Sie Fragen haben, die weder auf der Homepage noch durch dieses Schreiben beantwortet werden, können Sie sich über
https://uk.diplo.de/uk-de/home-kontakt-channel
oder
rks1.lond@gmail.com
an die Botschaft wenden. Wir werden uns bemühen, Antworten auf Ihre Fragen zu finden.
Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass die Beantwortung nicht immer sofort erfolgen kann, weil die Botschaft derzeit von Anfragen überschwemmt wird.
Die Botschaft hat auch eine Hotline eingerichtet, die 7 Tage pro Woche zwischen 8 und 16 Uhr unter der
Hotline-Rufnummer +44 (0)20 7824 1377
erreichbar ist.
Weitere allgemeine Informationen finden Sie unter:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
Für Anregungen und Hinweise sind wir dankbar und wünschen Ihnen Glück und robuste Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen,
Hans-Günter Löffler
Leiter der Rechts- und Konsularabteilung, London